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Gleicher Lohn für gleiche Arbeit, unabhängig vom Geschlecht – ein Grundsatz, der selbstverständlich klingt. Allerdings gelingt es Unternehmen bislang selten, ihn transparent und nachvollziehbar umzusetzen. Konkrete Zahlen belegen das sogenannte Gender Pay Gap: In Deutschland verdienen Frauen durchschnittlich 16% (bereinigt noch 6%) weniger als Männer.
Mit der EU-Entgelttransparenzrichtlinie (2023/970/EU) – und einer zunehmend kritischen Rechtsprechung der Arbeitsgerichte – wächst der Druck auf Unternehmen, ihre Vergütungsstrukturen transparent, nachvollziehbar und geschlechtsneutral aufzustellen. Die Richtlinie muss bis zum 7. Juni 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden. Einen Referentenentwurf gibt es bislang noch nicht. Eine Expertenkommission hat dem Ministerium am 24. Oktober 2025 einen Abschlussbericht übergeben, auf deren Grundlage das bestehende Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) weiterentwickelt werden soll.
Unabhängig von der noch ausstehenden Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie, ist das Haftungsrisiko heute schon real. In unserem Newsletter zeigen wir auf, was bereits jetzt zu tun ist, um nicht im Ernstfall unter Zugzwang zu geraten.
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