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ESCHE news spezial – Vergaberecht

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Neuerungen im Vergaberecht ab Juli 2026

Das Vergaberechtsbeschleunigungsgesetz tritt am 1. Juli 2026 in Kraft. Damit kommen auf öffentliche Auftraggeber und Bieter zahlreiche Änderungen im Vergabeverfahren und im Nachprüfungsverfahren zu.

Nachdem das ursprünglich geplante Vergaberechtstransformationspaket in der vergangenen Legislaturperiode nicht mehr umgesetzt wurde, hat die neue CDU-/SPD-Bundesregierung nun ein Vergabebeschleunigungsgesetz auf den Weg gebracht. Das Gesetz sieht verschiedene Änderungen und Ergänzungen im GWB sowie in mehreren Vergabeverordnungen, darunter VgV und SektVO, vor. Nach Zustimmung von Bundestag und Bundesrat sowie der Verkündung im Bundesgesetzblatt am 18. Mai 2026 tritt das Gesetzespaket zum 1. Juli 2026 in Kraft. Es gilt für alle Vergabeverfahren, die ab diesem Zeitpunkt begonnen werden.

Noch ausstehend ist hingegen das neue Unterschwellenvergaberecht für Liefer- und Dienstleistungen. Ein erster Entwurf des Bundes zur Neufassung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) war für Juni 2026 angekündigt, liegt bislang jedoch nicht vor.

Was sich für öffentliche Auftraggeber und Bieter konkret ändert, ordnen wir in drei Beiträgen ein. Im Mittelpunkt stehen praxisrelevante Neuerungen zum Anwendungsbereich und zu den Vergabegrundsätzen im GWB (Teil I), Änderungen bei der Durchführung von Vergabeverfahren (Teil II) sowie Anpassungen im Bieterrechtsschutz (Teil III).
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Vergaberechtsreform 2026 –
Teil I: Wesentliche GWB-Änderungen

Neue Ausnahmen bei der Losvergabe, Anpassungen bei Inhouse-Vergaben und erweiterte Regelungen im sicherheitsrelevanten Bereich: Die Vergaberechtsreform 2026 verändert zentrale Grundsätze des Vergaberechts. Teil I zeigt die wichtigsten Änderungen im GWB und ihre praktische Bedeutung für öffentliche Auftraggeber und Unternehmen.

Vergaberechtsreform 2026 – Teil II: Vergabeverfahren

Vergabeverfahren sollen schneller, einfacher und digitaler werden. Doch welche Änderungen ergeben sich konkret für die praktische Durchführung? Teil II beleuchtet die wichtigsten Neuerungen – von Leistungsbeschreibungen und Eigenerklärungen bis hin zu Zahlungsfristen und Erleichterungen für Start-ups.

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Vergaberechtsreform 2026 – Teil III: Änderungen im Bieterrechtsschutz

Schneller zum Zuschlag, weniger mündliche Verhandlungen, neue Hürden im Rechtsschutz: Teil III beleuchtet, wie die Reform Nachprüfungsverfahren verändert und warum Bieter ihre Rechte künftig noch sorgfältiger und früher geltend machen müssen.

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Kompetenz im Vergaberecht: unser Team

Wir beraten öffentliche Auftraggeber und Unternehmen in allen Fragen des Vergaberechts – von Ausschreibungen über Vergabeverfahren bis hin zum Rechtsschutz. Lernen Sie die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner kennen.
Weiterführende Informationen zu unserem Leistungsspektrum finden Sie hier. Bei Fragen zu aktuellen vergaberechtlichen Themen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit herzlichen Grüßen
Ihr ESCHE-Vergaberechtsteam

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ESCHE SCHÜMANN COMMICHAU
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