Wird diese Nachricht nicht richtig dargestellt, klicken Sie hier.

ESCHE news spezial – Arbeitsrecht

Titelbild

Fokus Entgelttransparenz:
Warum Abwarten keine Option mehr ist!

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit, unabhängig vom Geschlecht – ein Grundsatz, der selbstverständlich klingt. Allerdings gelingt es Unternehmen bislang selten, ihn transparent und nachvollziehbar umzusetzen. Konkrete Zahlen belegen das sogenannte Gender Pay Gap: In Deutschland verdienen Frauen durchschnittlich 16% (bereinigt noch 6%) weniger als Männer.

Mit der EU-Entgelttransparenzrichtlinie (2023/970/EU) – und einer zunehmend kritischen Rechtsprechung der Arbeitsgerichte – wächst der Druck auf Unternehmen, ihre Vergütungsstrukturen transparent, nachvollziehbar und geschlechtsneutral aufzustellen. Die Richtlinie muss bis zum 7. Juni 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden. Einen Referentenentwurf gibt es bislang noch nicht. Eine Expertenkommission hat dem Ministerium am 24. Oktober 2025 einen Abschlussbericht übergeben, auf deren Grundlage das bestehende Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) weiterentwickelt werden soll.

Unabhängig von der noch ausstehenden Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie, ist das Haftungsrisiko heute schon real. In unserem Newsletter zeigen wir auf, was bereits jetzt zu tun ist, um nicht im Ernstfall unter Zugzwang zu geraten.

Blog

HR-Compliance: Warum Fair Pay eine Compliance-Angelegenheit ist

Lange galt „Equal Pay“ in vielen Unternehmen als Gerechtigkeitsthema, das im besten Fall in die ESG-Strategie einfloss. Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (RL (EU) 2023/970) ändert das grundlegend und macht faire Vergütung zur verbindlichen Compliance-Pflicht – vergleichbar mit Datenschutz oder Geldwäscheprävention. Arbeitgeber sollten schon frühzeitig reagieren, um Haftungs- und Compliance-Risiken zu vermeiden.
 

Auskunftsanspruch zur Begründung der Vermutung einer Entgeltdiskriminierung – § 242 BGB als Einfallstor? 

Mit dem Entgelttransparenzgesetz wollte der Gesetzgeber die Durchsetzung des Grundsatzes „Gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit“ stärken. Herzstück ist der individuelle Auskunftsanspruch nach § 10 Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG). Dieser setzt allerdings voraus, dass der Betrieb in der Regel mehr als 200 Beschäftigte hat. Unterhalb dieser Schwelle sieht das Entgelttransparenzgesetz keinen individuellen Auskunftsanspruch vor. Kleinere und mittlere Betriebe konnten sich daher bislang darauf stützen, dass das Gesetz insoweit keine unmittelbaren Transparenzpflichten begründet.

Mögliche Entlastung des Arbeitgebers bei vermuteter Diskriminierung beim Entgelt

Das Thema der Entgeltgleichheit im Arbeitsverhältnis hat durch das Urteil des BAG vom 23.10.2025 (8 AZR 300/24) erheblich an Bedeutung gewonnen. Der dort behandelte Paarvergleich eröffnet Arbeitnehmerinnen einen wirkungsvollen Ansatz zur Durchsetzung des Anspruchs auf gleiches Entgelt. Das Urteil enthält aber ebenso wichtige Hinweise für Unternehmen, wie sie solchen Forderungen entgegentreten können. Die Entscheidung macht deutlich, dass das Thema unabhängig von der anstehenden Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie bereits jetzt eine große Brisanz besitzt.

zum Blogbeitrag

Equal Pay – Neue Entwicklungen auf nationaler und europäischer Ebene

Wer besser verhandelt, verdient mehr – das klingt fair, ist es aber nicht immer. Das BAG hat entschieden, dass ein höheres Gehalt des männlichen Kollegen allein aufgrund besserer Verhandlung die Vermutung der Entgeltdiskriminierung nicht entkräftet. Was Arbeitgeber stattdessen darlegen müssen, lesen Sie in unserem Blogbeitrag.
 

Top-Tipp aus unserer Beratung

In ihrem Praxis-Tipp zeigt Farina Franz, was Unternehmen jetzt – noch vor Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie – konkret tun können und sollten. Mit einem praxisnahen Sieben-Schritte-Fahrplan gibt sie Arbeitgebern eine klare Orientierung, wo sie sinnvoll ansetzen und welche Punkte sie dabei unbedingt beachten sollten.

7 Fragen an ...

... Stefan Gatz, der Unternehmen umfassend zu allen arbeitsrechtlichen Themen, auch im Transaktionskontext, sowie bei internen Untersuchungen, der Gestaltung von Hinweisgebersystemen und HR-Compliance berät.

Unser Webinar zum Thema Entgelttransparenzgesetz

Was bedeutet die Richtlinie für Ihr Unternehmen?
In diesem Webinar zeigen Sara Johansson (Baumgartner & Co.)
und Stefan Gatz, wie Sie Vergütungsstrukturen rechtskonform gestalten und strategisch weiterentwickeln.

17. März 2026 | 10:00-11:30 Uhr

Weitere Veranstaltungen

Spotlight: Alkohol und sonstige Suchtmittel im Betrieb 
31. März 2026 | 10:00-11:00 Uhr | Jetzt anmelden
Suchtmittelmissbrauch am Arbeitsplatz kann Fehlzeiten, Leistungsprobleme und betriebliche Konflikte verursachen. Arbeitgeber stehen daher vor der Herausforderung, wirksame Präventionsmaßnahmen zu etablieren und in Verdachts- oder Missbrauchsfällen rechtssicher zu reagieren.
Spotlight English Edition: Bonus & Benefits 
21. April 2026 | 10:00-11:00 Uhr | Jetzt anmelden
Learn how to design legally compliant and practical pay, bonuses and benefits packages in Germany. Experts Dr Patrizia Chwalisz and Stefan Gatz will cover topics including salary structures, contractual design, pay transparency and the involvement of works councils.

Sie haben Fragen? Kommen Sie gerne auf uns zu, wenn wir Sie bei der einen oder anderen Fragestellung unterstützen können. Hier finden Sie unsere Kontaktdaten.

Mit herzlichen Grüßen und den besten Wünschen
Ihr ESCHE-Arbeitsrechtsteam

Wenn Sie diese E-Mail (an: unknown@noemail.com) nicht mehr empfangen möchten, können Sie diese hier kostenlos abbestellen.
Zu unserer Datenschutzerklärung für Online-Konferenzen gelangen Sie hier.

ESCHE SCHÜMANN COMMICHAU
Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater
Am Sandtorkai 44 | 20457 Hamburg | +49 40 36805-0
esche@esche.de | www.esche.de
Partnerschaftsgesellschaft mbB | Register: Amtsgericht Hamburg PR 696